Mietrecht

Das Mietrecht – ein komplexes Rechtsgebiet

Mietrechtliche Angelegenheiten beschäftigen die betroffenen Streitparteien intensiv und wirken sich bis in den Alltag Betroffene aus. Das gilt besonders für das Wohnraummietrecht. Der Gesetzgeber hat der besonderen Natur des Wohnraumietvertrages, der auf Dauer ein besonderes Rechtsverhältnis zwischen den Parteien begründet, mit vielen Vorschriften Rechnung getragen, die dem Schutz des wirtschaftlich schwächeren Wohnungsmieters dienen. Ergänzt wird diese besondere Sichtweise durch eine umfangreiche Rechtsprechung in diesem Bereich. Wenn sich Mietvertragsparteien streiten, geht es in der Regel um eine Störung im Mietvertragsverhältnis. Eine der Vertragsparteien kommt aus der Sicht der anderen Partei ihren vertraglichen Pflichten nicht nach. Vielfach entzünden sich Auseinandersetzungen auch daran, dass Mietwohnraum ein wertvolles und rares Gut ist, das nicht einfach zu ersetzen ist. Enseitige Beendigungen besonders von Vermieterseite aus werden nicht gern hingenommen.

Schwerpunkte

Themen im Arbeitsrecht

Mietvertrag

Ihr Arbeitgeber will sich von Ihnen trennen? Ihnen wurde gekündigt? Sie hätten gerne eine Abfindung oder es wurden Ihnen ein Auflösungsvertrag und eine Abfindung vorgeschlagen? Sie müssen sich nur ganz schnell entscheiden? Am besten sofort? Vorsicht! Nur nichts übereilen. Denn hier drohen Stolperfallen!

Abfindungen werden regelmäßig gezahlt, um den Verlust des Arbeitsplatzes für den betroffenen Arbeitnehmer auszugleichen. Die Zahlung kann durch den Arbeitgeber gem. § 1a KSchG bereits in der Kündigung angeboten werden oder aber danach zur Erlangung von Rechtssicherheit verhandelt werden. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung unter Arbeitnehmern gibt es nach Erhalt einer Kündigung nicht automatisch einen Anspruch auf eine Abfindung. Wenn Sie zu schnell etwas unterschreiben, können Sie später mitunter nicht mehr für eine Änderung gerichtlich vorgehen und Probleme mit dem Arbeitsamt oder dem Arbeitslosengeld drohen. Fristen sind zu wahren und Sie haben nur eine begrenzte Zeit nach einer Kündigung, um dagegen vorzugehen.

Die wichtigste Frage lautet:

Habe ich ein Recht auf eine Abfindung?

Wussten Sie, dass über 80 Prozent nach einem Jobverlust keine Abfindung erhalten? Einen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen. Unternehmen leisten diese einmalige Zahlung, weil sie das Risiko eines Gerichtsverfahrens vermeiden wollen. Wenn Zweifel bestehen, ob die Firma überhaupt kündigen darf, bietet sie gerne einen Aufhebungsvertrag an. Mit einmalig finanzieller Entschädigung. Dieser Vertrag sollte genauestens von einem Anwalt oder einer Anwältin für Arbeitsrecht geprüft werden. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Auf keinen Fall sollten Sie sofort unterschreiben. Ein Aufhebungsvertrag kann für beide Seiten in der negativen Situation Positives herausholen. Durch meine Rechtsanwaltskanzlei in Freiburg im Breisgau habe ich langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht und kenne die Formulierungen, mit denen juristisch um Ihr Geld gefeilt wird.

Wie hoch ist meine Abfindung?

Online-Abfindungsrechner rechnen Ihnen rasch schöne Zahlen aus. Ab in den Urlaub. Oder reicht es, um sich ein neues Auto zu kaufen? Lassen Sie sich nichts im Internet erzählen, das dann nicht eintritt. Die Höhe einer Abfindung ist von sehr vielen Faktoren abhängig. Wie hoch Ihre individuelle Zahlung ausfällt, hängt unter anderem von der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit und auch von der Branche ab. Besonders aber von Ihrem Verhandlungsgeschick. Oder von meinem. Holen Sie sich eine der besten arbeitsrechtlichen Anwaltskanzleien an Ihre Seite. Im Raum Freiburg im Breisgau bin ich Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Ich kämpfe um Ihr Recht und Geld. Nutzen Sie mich als Ihren persönlichen Abfindungsrechner. Ich skizziere Ihnen auch die steuerlichen Möglichkeiten. Als Anwalt aus Freiburg im Breisgau übernehme ich die Verhandlungen im Arbeitsrecht für Sie und führe die Abfindungsgespräche mit Ihrem Arbeitgeber.

Kaution

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten? Als Arbeitnehmer und Führungskraft unterliegen Sie dem Kündigungsschutz, wenn Sie länger als 6 Monate beschäftigt waren und der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt. Aber eine Abmahnung ist immer ein Schritt in genau diese Richtung, in Richtung Kündigung.

Wehren Sie sich!

Was ist eine Abmahnung überhaupt?

Zunächst ist die Abmahnung im Arbeitsrecht ein Hinweis auf eine Pflichtverletzung. Sie wird in Ihrer Personalakte gespeichert. Die Abmahnung ist die gelbe Karte. Sie weist daraufhin, dass der Arbeitgeber der Ansicht ist, Sie hätten sich pflichtwidrig verhalten. Entgegen des miteinander geschlossenen Arbeitsvertrags. Gleichzeitig impliziert diese die Androhung der Konsequenz, Sie zu entlassen.

Also Vorsicht: Nehmen Sie eine Abmahnung nicht einfach hin. Schon gar nicht, wenn Sie der Ansicht sind, diese sei ungerechtfertigt.

Bei einem Verstoß gegen die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Pflichten können Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmer ermahnen oder ihm eine sogenannte Abmahnung aussprechen. Auch hierbei gilt es, die von der Rechtsprechung immer höher gelegten Hürden zu erfüllen.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berate ich Arbeitnehmer über die erfolgreiche Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte.

Schützen Sie sich vor weiteren Maßnahmen:

  • Fordern Sie den Arbeitgeber auf, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen
  • Schreiben Sie eine Gegendarstellung
  • Bewegen Sie Ihre Firma zur Rücknahme der Abmahnung
  • Klagen Sie auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte
  • Wie? Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Freiburg im Breisgau hilft Ihnen bei den richtigen Schritten und mit den richtigen Worten

Weshalb werden Abmahnungen ausgesprochen?

Wenn Sie regelmäßig zu spät kommen, Anweisungen nicht befolgen, bei der Arbeit nachweislich Leistung verweigern oder minimieren, wenn Sie am Arbeitsplatz Alkohol trinken oder Sie betrunken erscheinen, kann das eine Abmahnung und, daraus gesteigert, im schlimmsten Fall eine Kündigung nach sich ziehen.

Wie bei einer Abmahnung reagieren?

Abgemahnt zu werden, trifft. Manch einer ist wütend, ein anderer traurig, verletzt. Sie müssen eine Abmahnung nicht hinnehmen. Egal, was eventuell vorgefallen ist, rechtfertigen Sie sich nicht spontan im Gespräch. Ebenso wenig sollten Sie einräumen, dass Vorwürfe eventuell gerechtfertigt sind. Überlegen Sie sich, ob es für Ihren weiteren Berufsweg sinnvoll ist, sich zu entschuldigen. Ohne Ihr Gesicht zu verlieren. Sie fühlen sich zu Unrecht kritisiert? Finden Sie heraus, was der Abmahnung vorausgegangen ist. Wollen Sie eine Gegendarstellung oder gegen die Abmahnung klagen? Denken Sie daran, gegebenenfalls Beweismittel zu sichern.Lassen Sie Ihre Abmahnung von einem Anwalt für Arbeitsrecht aus Freiburg im Breisgau prüfen. Emotionen verblenden oft den Blick für Wesentliches. Jemand, der nicht selbst betroffen ist, sieht mehr. Ich stehe Ihnen als kompetenter Berater zur Seite. Überlassen Sie meiner Rechtsanwaltskanzlei in Freiburg im Breisgau die Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber. Sprechen Sie mit mir – ich bin Ihr juristischer Ansprechpartner im Arbeitsrecht und für Sie da.

 

Haustiere

Ihr Arbeitgeber will Ihren Arbeitsvertrag anpassen? Hier ist Vorsicht geboten!

Eine Änderungskündigung ist eine Form der Kündigung, die zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter geänderten Bedingungen führen kann. Vorausgesetzt, Sie stimmten den Veränderungen zu. Sie zweifeln daran, ob die Änderungen zu Ihren Gunsten sind? Sprechen Sie noch heute mit einem Anwalt!

Als Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, dass es nicht erlaubt ist, einzelne Punkte des Arbeitsverhältnisses einfach zu verändern, wenn Gegenteiliges im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Ausgenommen hiervon sind solche Aspekte, die unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers fallen.

Damit Änderungen wirksam sein können, muss der bisherige Arbeitsvertrag aufgehoben, also rechtlich wirksam gekündigt werden.

Im Unterschied zur normalen Kündigung bietet eine Änderungskündigung die Option auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit veränderten Bedingungen. Damit diese neuen Konditionen auch halten, was sie versprechen, ist es wichtig, sie mit anwaltlicher Hilfe auf Herz und Nieren zu prüfen. Als Rechtsanwalt bin ich darauf spezialisiert, solche Verträge auf eventuelle Ungereimtheiten zu überprüfen.

Mietminderung

Das Bewerbungsgespräch lief sehr gut und Sie haben einen Arbeitsvertrag z.B. als Führungskraft schon vorliegen? Aber worauf muss man vor der Unterschrift achten und welche Stolperfallen gilt es zu vermeiden? In einem Arbeitsvertrag werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt. Zu den grundlegenden Bestimmungen wie dem Lohn und Gehalt, kommen Punkte wie Urlaub, Krankheit, Überstunden, Kündigung, Verschwiegenheit oder Konkurrenzschutz hinzu.

Grundsätzlich können Arbeitsverträge auch mündlich geschlossen werden. Empfehlenswert ist jedoch, die wesentlichen Bedingungen schriftlich festzuhalten. Bei befristeten Arbeitsverträgen ist dies sogar verpflichtend, da andernfalls die Befristung unwirksam ist. Ich nehme diesen Themenbereich sehr ernst – denn Verträge sind zum Vertragen da, was gerade in der Arbeitswelt sehr wichtig ist! Als Anwalt für Arbeitsrecht biete ich Ihnen Beratung bei Abschluss/Erstellung eines rechtssicheren Vertrages und der Beendigung von Arbeitsverträgen durch z. B. Aufhebungsverträge oder Entlassung. Rufen Sie meine Anwaltskanzlei in Freiburg im Breisgau an und vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung, damit wir Ihre Verträge durchgehen können.

Mieterhöhung

Das Ihnen ausgestellte Arbeitszeugnis ist nicht zu Ihrer Zufriedenheit? Oder es ist sogar ungerecht? Wahrheitsgemäß und wohlwollend soll ein Zeugnis nach der heutigen Rechtslage sein. Und es sollte dem Mitarbeiter bei seinen zukünftigen Bewerbungen keine Steine in den Weg legen. Doch nicht jedes Zeugnis entspricht diesem Standard!

Dem Arbeitszeugnis sollte die Dauer und Art der bisher ausgeübten Tätigkeiten eines Arbeitnehmers entnommen werden können. Weiterhin soll es Auskunft über die Leistungen und Kenntnisse für den fraglichen Job enthalten, sodass Arbeitnehmer immer ein großes Interesse an einem zutreffenden und möglichst wohlwollend formulierten Arbeitszeugnis haben. Aus diesem Grund haben sich über die Jahre die so genannten Codes im Arbeitszeugnis entwickelt, welche fast eine kleine Geheimsprache darstellen, weshalb ein Zeugnis durch mich als langjährig erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht meiner Kanzlei überprüft werden sollte. Meine Anwaltskanzlei in Freiburg im Breisgau berät Arbeitnehmer und Führungskräfte bei der Überprüfung und Korrektur, aber auch Arbeitgeber bei der Erstellung von rechtssicheren Zeugnissen.

Kündigung

Sie haben sich mit Ihrem Arbeitgeber geeinigt, dass Sie das Arbeitsverhältnis gemeinsam und einvernehmlich beenden wollen?Dann geschieht dies in der Regel durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Zusätzlich zu dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden in einem Aufhebungsvertrag aber häufig auch noch viele weitere Punkte geregelt. Dazu gehören z. B.:

  • Zahlung einer Abfindung
  • Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit
  • Arbeitszeugnis mit guter oder sehr guter Note
  • Regelung offener Vergütungsansprüche


Wurde das bereits berücksichtigt?

Als Aufhebungsvertrag wird die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses bezeichnet. Es ist daher das deutlich mildere Mittel im Vergleich zu einer Entlassung, die immer nur von einer Partei ausgesprochen werden kann. Für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist es daher erforderlich, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich über die Inhalte einig sind. Nachdem es bei einem Aufhebungsvertrag jedoch zu Problemen beim Bezug von Arbeitslosengeld kommen kann, sollten Sie sich als Arbeitnehmer dringend noch vor Abschluss eines solchen Vertrages, aber auch vor Abschluss einer Abwicklungsvereinbarung von Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Denn ein guter Aufhebungsvertrag kann den Start in eine neue berufliche Zukunft erheblich erleichtern!

Mängel

Sie bezweifeln die Rechtmäßigkeit der Befristung Ihres Arbeitsvertrags? Beispielsweise ist eine Befristung ohne Sachgrund, die mehr als zwei Jahre andauert, mit demselben Arbeitgeber nicht erlaubt (gemäß § 14 Abs. 1 TzBfG). Mit meiner Hilfe können Sie eine sogenannte „Entfristungsklage“ auf den Weg bringen. Dadurch lässt sich über ein Arbeitsgericht klären, ob die Befristung des Arbeitsvertrags rechtlich wirksam ist.

Sollte Ihr Arbeitsvertrag gerade abgelaufen sein, kann ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt in Freiburg im Breisgau sehr hilfreich sein. Ist die Frist für Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis nicht rechtes, würden Sie sich von nun an in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden. Allerdings ist es wichtig, ein solches in einer Frist von drei Wochen nach Ende des Arbeitsvertrags durch ein Gericht bestätigen zu lassen. Als Rechtsanwalt werde ich Sie dabei mit besten Kräften unterstützen.

Schönheitsreparaturen

Sie planen eine Betriebsänderung, die weitreichende Auswirkungen auf die bisherigen Unternehmensprozesse zur Folge haben wird?

Diesen Schritt sollten Sie nicht ohne die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht in Freiburg im Breisgau gehen. Bei derart tiefgreifenden Veränderungen lauern oft viele arbeitsrechtliche Fallstricke, derer Sie sich bewusst sein sollten.

Ihre Mitarbeiter werden plötzlich mit neuen Prozessen konfrontiert und mögliche, zuvor bedeutsame Qualifizierungen sind nun obsolet. Oder ihre Arbeitskraft wird nicht mehr benötigt und es drohen Entlassungen, was eine Gefahr für die Existenzgrundlage des Arbeitnehmers darstellt.

Umso wichtiger ist es für Sie daher, frühzeitig die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.

Der § 111 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes regelt dabei den konkreten Ablauf.

Sollten in Ihrem Unternehmen mehr als 21 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sein, müssen Betriebsänderungen unbedingt so schnell wie möglich – wenn vorhanden – dem Betriebsrat mitgeteilt werden, damit dieser in den Planungsprozess mit einbezogen wird.

Ganz gleich, ob es sich um Personalabbau, Betriebsverlegung oder Betriebsstilllegung handelt – die Beratung mit dem Betriebsrat Ihres Unternehmens ist in jedem Fall geboten. Als Rechtsanwalt biete ich gerne meine fachliche Expertise während dieser Gespräche an.

 

Wohnraummietrecht

Ihr Arbeitsverhältnis fällt unter das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und Ihnen wurde gekündigt? Dann muss einer von drei Gründen vorliegen, damit Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigen kann:

die Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers,
die Kündigung wegen des Verhaltens des Arbeitnehmers oder
die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen.

Bei der betriebsbedingten Kündigung müssen nach § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die es notwendig machen, die bisherige Personalstärke des Unternehmens zu verringern. Die Beweispflicht liegt dabei immer beim Arbeitgeber. Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, weil Ihr Betrieb Stellen einspart? Lassen Sie sich beraten, denn nicht jede Kündigung ist gerechtfertigt.

Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss Ihr Arbeitgeber vor Gericht darlegen können, dass eine oder mehrere Stellen in der Zukunft dauerhaft entfallen. Diese Kündigung darf nur das allerletzte Mittel des Arbeitgebers sein und so hat die Kündigung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur dann Bestand, wenn keine Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer innerhalb des Betriebs anderweitig zu beschäftigen. Stehen bei der Kündigung mehrere Mitarbeiter für die zu kündigende Stelle zur Debatte, muss unter ihnen eine Auswahl entsprechend den Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes getroffen werden. Dies ist die sogenannte Sozialauswahl.

Es stellt sich für Sie bei einer betriebsbedingten Kündigung also immer die Frage: Fällt die Arbeitsstelle aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung oder einer außerbetrieblichen Ursache weg? Wurde die Sozialauswahl ordnungsgemäß durchgeführt? Ist die Kündigung grundsätzlich verhältnismäßig oder gibt es die Möglichkeit, im Betrieb weiterbeschäftigt zu werden? Bei einer Ersteinschätzung kann ich Ihrem Problem im Arbeitsrecht nachgehen und Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen.

Gewerbemietrecht

Der Betriebsrat erfüllt eine wichtige Funktion innerhalb eines Unternehmens. Durch ihn werden elementare Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber vertreten. In manchen Fällen benötigen Betriebsräte die Hilfe von Sachverständigen. Das ist der Moment, an dem ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht seine Expertise unter Beweis stellt.

Ich bin in der Lage, kompetente Beratung bei betriebsverfassungsrechtlichen sowie individuellen Fragen rund ums Arbeitsrechtanzubieten. Darunter fallen Aspekte wie die Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten oder Abschlüsse von Betriebsvereinbarungen. Ebenso unterstütze ich Betriebsräte als Berater gemäß § 111 Satz 2 BetrVG sowie Sachverständige gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG. Mit meiner Hilfe kann eine gerichtliche Auseinandersetzung oft vermieden werden. Kommt es doch dazu, stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Seite.

FAQ Häufige Fragen

Generell ist eine mündliche Jobzusage bindend. Ein Arbeitsvertrag braucht laut deutschem Recht nämlich keine Schriftform. Jedoch sollte nach dem Nachweisgesetz ein Arbeitsvertrag schriftlich vorgelegt werden. Das Problem dabei ist: Im Bereich der mündlichen Jobzusagen gibt es viele rechtliche Grauzonen. Beispielsweise muss man sie beweisen können, was meist ein Problem darstellt, da sie ja nicht schriftlich festgehalten wurde. Eine Klage auf Schadensersatz ist aber durchaus sinnvoll, wenn Sie aufgrund der mündlichen Zusage ein anderes Jobangebot abgelehnt haben und so einen finanziellen Schaden haben.

Ihr Anspruch auf eine Abfindung hängt vom Einzelfall ab. Eine gesetzliche Pflicht zur Abfindung gibt es nur in seltenen Ausnahmefällen, die meisten gezahlten Abfindungen werden aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs gezahlt. Dazu muss der Arbeitnehmer gegen die Kündigung Klage erheben (sogenannte Kündigungsschutzklage). Bei guten Erfolgsaussichten ist der Arbeitgeber oftmals dazu bereit, freiwillig eine Abfindung zu zahlen. Es gilt: Je rechtswidriger die Kündigung, desto mehr Abfindung.

Ein Arbeitszeugnis sollte wohlwollend formuliert sein und darf den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Weiterkommen nicht behindern. Ist es formal fehlerhaft oder finden Sie die Beurteilung ungerechtfertigt, können Sie eine Zeugnisberichtigung einklagen. Folgendes können Sie berichtigen lassen: falsch wiedergegebene Tatsachen, unvollständig beschriebene oder bewertete oder Leistung und nicht beachtete formelle Vorschriften.

Arbeitgeber vereinbaren Aufhebungsverträge mit den Arbeitnehmern gerne, weil sie so ein Arbeitsverhältnis schnell beenden können, ohne gesetzliche, tarifliche oder einzelvertragliche Kündigungsfristen beachten zu müssen. Auch bei Vorlage eines an sich „fairen“ Aufhebungsvertrages sind Arbeitgeber oft verhandlungsbereit.

Sie haben eine Kündigung erhalten und halten diese für ungerechtfertigt? Dann sollten Sie sich wehren. Die Chancen, dass ein Gericht diese als nicht rechtens befindet, stehen gar nicht schlecht. Dafür müssen Sie jedoch schnell sein, damit keine Frist verpasst wird!

Reagieren Sie bei der Übergabe des Abmahnschreibens ruhig und sachlich. Denn: Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Und: Unterschreiben Sie nichts, außer, dass Sie die Abmahnung erhalten haben.

Oft bereiten Unternehmen mit Abmahnungen eine Kündigung vor. Deswegen ist es so wichtig, das abgemahnte Verhalten nicht zuzugeben, um sich für eine eventuelle Kündigungsschutzklage alles offen zu halten.

Ein Arbeitgeber ist verantwortlich, den Lohn / das Gehalt eines Arbeitnehmers pünktlich an einem bestimmten Tag im Monat zu überweisen. Hält er dies nicht ein, gerät er gegenüber dem Beschäftigten in Lohnverzug. Dann ist schnelles Handeln wichtig, um keine Fristen zu verpassen. Hat man den Arbeitgeber abgemahnt, sollte man weitere rechtliche Schritte einleiten.

Nicht jede Kündigung ist rechtens! Um sich gerichtlich zu wehren, muss man eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen einreichen und keine Zeit verlieren – ansonsten gilt die Kündigung als von Anfang an als wirksam. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen man sich juristisch beraten lassen sollte.

Das kommt darauf an! In der Regel ist die Höhe einer Abfindung meistens Verhandlungssache. Die gesetzliche Grundlage über die Höhe einer Abfindung ist im § 1a Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) definiert. Hier wird sie auf ein halbes monatliches Gehalt pro Beschäftigungsjahr des Arbeitnehmers festgelegt. Immer werden Abfindungen auch nach Art und Umfang der Betriebszugehörigkeit und nach Lebensalters des Arbeitnehmers berechnet – auch Zulagen oder Prämien werden oft hinzu gezogen. Maßgeblich ist dabei gemäß § 10 Abs.3 KSchG das Gehalt im letzten Monat des Arbeitsverhältnisses.

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