Mietrecht

Das Mietrecht – ein komplexes Rechtsgebiet

Mietrechtliche Angelegenheiten beschäftigen die betroffenen Streitparteien intensiv und wirken sich bis in den Alltag Betroffene aus. Das gilt besonders für das Wohnraummietrecht. Der Gesetzgeber hat der besonderen Natur des Wohnraumietvertrages, der auf Dauer ein besonderes Rechtsverhältnis zwischen den Parteien begründet, mit vielen Vorschriften Rechnung getragen, die dem Schutz des wirtschaftlich schwächeren Wohnungsmieters dienen. Ergänzt wird diese besondere Sichtweise durch eine umfangreiche Rechtsprechung in diesem Bereich. Wenn sich Mietvertragsparteien streiten, geht es in der Regel um eine Störung im Mietvertragsverhältnis. Eine der Vertragsparteien kommt aus der Sicht der anderen Partei ihren vertraglichen Pflichten nicht nach. Vielfach entzünden sich Auseinandersetzungen auch daran, dass Mietwohnraum ein wertvolles und rares Gut ist, das nicht einfach zu ersetzen ist. Enseitige Beendigungen besonders von Vermieterseite aus werden nicht gern hingenommen.

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