Arbeitsrecht

VON ARBEITSVERTRAG BIS ARBEITSZEUGNIS

Am Arbeitsplatz kommt es häufig zu Konflikten sowohl zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sowie unter Kollegen. 

Es liegt uns am Herzen, sie sowohl über Ihre Rechte und Pflichten ihrer Situation aufzuklären, ihnen aber auch gleichzeitig ein geschicktes Vorgehen zu empfehlen, wenn das Verhältnis nicht zerrüttet werden soll.

Themen im Arbeitsrecht

Abfindung

Ei­ne Ab­fin­dung ist ei­ne ein­ma­li­ge außer­or­dent­li­che Zah­lung, die ein Ar­beit­neh­mer von sei­nem Ar­beit­ge­ber bei Be­en­di­gung des Ar­beits­verhält­nis­ses als Entschädi­gung für den Ver­lust des Ar­beits­plat­zes und der da­mit ver­bun­de­nen Ver­dienstmöglich­kei­ten erhält.
Wir klären, wann Anspruch auf eine Abfindung besteht, wie hoch diese ist und inwieweit Sie dazu Unterstützung durch einen Rechtsanwalt brauchen.

Abmahnung

Von einer Abmahnung ist die Rede, wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter auf ein vertragswidriges Verhalten hinweist und ihn dazu auffordert, dieses in Zukunft zu unterlassen. Arbeitnehmer können ihre Vorgesetzten ebenfalls abmahnen, insofern diese sich nicht an vertragliche Absprachen halten.

Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag definiert die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Während Sie sich dazu verpflichten, die ausgehandelte Arbeit zu leisten, schreibt der Vertrag umgekehrt fest, dass der Arbeitgeber als Gegenleistung ein Arbeitsentgelt zahlt. Neben Lohn und Gehalt spielen Punkte wie Urlaub, Krankheit, Überstunden, Kündigung, Verschwiegenheit und Konkurrenzschutz eine wesentliche Rolle.
Wir beraten Sie bei Abschluss und der Erstellung eines rechtssicheren Vertrages, sowie bei Beendigung durch Aufhebungsverträge oder Entlassung.
Grundsätzlich können Arbeitsverträge auch mündlich geschlossen werden. Empfehlenswert ist jedoch, die wesentlichen Bedingungen schriftlich festzuhalten. Bei befristeten Arbeitsverträgen ist dies sogar verpflichtend, da andernfalls die Befristung unwirksam ist. Ich nehme diesen Themenbereich sehr ernst – denn Verträge sind zum Vertragen da, was gerade in der Arbeitswelt sehr wichtig ist! Als Anwalt für Arbeitsrecht biete ich Ihnen Beratung bei Abschluss/Erstellung eines rechtssicheren Vertrages und der Beendigung von Arbeitsverträgen durch z. B. Aufhebungsverträge oder Entlassung. Rufen Sie meine Anwaltskanzlei in Freiburg im Breisgau an und vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung, damit wir Ihre Verträge durchgehen können.

Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnisse sind von einem Arbeitgeber ausgestellte Urkunden. Sie treffen Aussagen über das Dienst- beziehungsweise Arbeitsverhältnis, indem sie Leistungen und Verhalten des Arbeitnehmers aufführen. Im Mittelpunkt steht dabei auch die Beurteilung soziale Kompetenzen durch den Vorgesetzten.
Wir beraten Sie gerne als Arbeitnehmer bei der Überprüfung und Korrektur, sowie auch als Arbeitgeber bei der Erstellung rechtssicherer Zeugnisse.

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag ist eine vertragliche Abmachung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt einvernehmlich beendet wird. Dabei sollten Punkte wie die Zahlung einer Abfindung, die Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit, ein gutes Arbeitszeugnis, sowie eine Regelung offener Vergütungsansprüche berücksichtigt werden.

Befristung

Eine Befristung ohne Sachgrund, die mehr als zwei Jahre andauert, ist mit demselben Arbeitgeber nicht erlaubt. Gerne helfe ich Ihnen, eine Entfristungsklage zu erheben. Ein Arbeitsgericht klärt dann, ob die Befristung des Arbeitsvertrags rechtswirksam ist.

Ist Ihr Arbeitsvertrag bereits abgelaufen und die Befristung nicht rechtlich wirksam gewesen, befinden Sie sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Allerdings muss dies innerhalb von 3 Wochen nach Ende des Arbeitsverhältnisses durch ein Gericht festgestellt werden. Gerne unterstützt ich Sie dabei!

Betriebsrat

Der Be­triebs­rat ist die von den Ar­beit­neh­mern ei­nes Be­triebs gewähl­te In­ter­es­sen­ver­tre­tung, die im Rah­men der ge­setz­lich, nämlich durch das Be­triebs­ver­fas­sungs­ge­setz (Be­trVG) ge­re­gel­ten Be­triebs­ver­fas­sung tätig wird. Der Betriebsrat erfüllt eine wichtige Funktion in einem Unternehmen, indem er elementare Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber vertritt.
Ich unterstütze Sie gerne, wenn Sie als Betriebsrat die Hilfe von Sachverständigen benötigen. Bei betriebsverfassungsrechtlichen sowie individuellen Fragen rund um das Arbeitsrecht biete ich kompetente Beratung an.

Betriebsvereinbarung

Die Betriebsvereinbarung ist ein verbindliches Regelwerk und Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat als Vertreter der Arbeitnehmer. Festgelegt werden verbindliche Normen für alle Arbeitnehmer und ihre Rechte und Pflichten. Betriebsvereinbarungen sind in § 77 BetrVG geregelt und sind für Arbeitnehmer unmittelbar und zwingend.
Gerne helfe ich Ihnen, eine Betriebsvereinbarung für Ihr Unternehmen zu verfassen und unterstütze Sie bei schwierigen Rechtsfragen.

Elternzeit

Als Elternzeit wird jener Zeitraum bezeichnet, in dem Eltern eines neugeborenen Kindes, die einer nichtselbständigen Tätigkeit nachgehen, sich von dieser Tätigkeit freistellen lassen dürfen. Sowohl Mütter als auch Väter haben gemäß dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) einen rechtlichen Anspruch auf 36 Monate Elternzeit pro Kind, die mit der Geburt ihres Kindes beginnt und zum Teil mit dessen dritten Geburtstag endet. 24 Monate der Elternzeit kann dabei im Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes genommen werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist dabei nicht erforderlich.
Ich beantworte Ihnen gerne alle Fragen rund um dieses Thema und unterstütze Sie beim Beantragen von Elternzeit. Dabei verschaffe ich mir einen umfassenden Überblick über Ihre Situation und zeige Ihnen ihre Möglichkeiten auf.

Flexibler Personaleinsatz

Das Direktionsrecht, das auch Weisungsrecht genannt wird, ergibt sich aus § 106 Gewerbeordnung und stellt das Recht des Arbeitgebers dar, dem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsvertrages bestimmte Aufgaben zuzuweisen. Es zählt zu den Rechtsquellen des Arbeitsverhältnisses und ist ein Gestaltungsrecht, das der Arbeitgeber nicht nur einmalig ausübt, sondern immer wieder ausüben kann. Es ist dabei notwendiger Bestandteil des Arbeitsvertrages, da sich der Arbeitnehmer in der Regel mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages zur weisungsgebundenen Arbeitsleistung verpflichtet. Das Direktionsrecht gilt nicht schrankenlos, sondern unterliegt mit dem Arbeitsvertrag und gesetzlichen Vorgaben Grenzen, die für Sie als Arbeitgeber wichtig sind.
Gerne gebe ich Ihnen eine professionelle Einschätzung zu Ihren Rechten und Pflichten als Arbeitgeber, sowie der Reichweite Ihrer Befugnisse.

Geschäftsführervertrag

Der Geschäftsführeranstellungsvertrag / Geschäftsführervertrag regelt die Vergütung des Geschäftsführers, den Urlaubsanspruch, die Pflicht der Gesellschaft zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit und ggf. eine Dienstwagenberechtigung. Wichtig ist dabei die Festlegung der konkreten Aufgabenbereiche und Vertretungsrechte.
Ich berate Sie gerne zu den wesentlichen Bereichen Ihres neuen Vertrags und stelle sicher, dass sie rechtlich gut abgesichert sind.

Kündigung

Die Kündigung beschreibt die Veranlassung der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Diese kann einseitig, entweder von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer geltend gemacht werden, oder durch beide Parteien gemeinsam beschlossen werden. Nachdem eine Kündigung ausgesprochen wurde, muss eine bestimmte Frist verstreichen bevor das Arbeitsverhältnis und der Arbeitsvertrag endgültig aufgelöst werden. 
Von einer fristlosen Kündigung spricht man, wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ohne Berücksichtigung der Kündigungsfrist kündigt. Fristlos kann jedoch nur aufgrund schwerwiegender Gründe gekündigt werden, beispielsweise Störungen im Vertrauensbereich, Störungen im Leistungsbereich oder Störungen der betrieblichen Verbundenheit. Auch der Arbeitnehmer kann in Fällen von Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, gesundheitsgefährdende Arbeitsplätze oder verspätete Lohnzahlungen fristlos kündigen, soweit das Thema mit dem Arbeitgeber besprochen worden ist.
Gerne nehme ich mir Ihrer Situation an und prüfe die Wirksamkeit der Ihnen gegenüber ausgesprochenen Kündigung. Im Falle einer fristlosen Kündigung zeige ich Ihnen Ihre Möglichkeiten auf und überprüfe die Erfolgschancen einer Klage.

Kündigungsschutzklage

Ei­ne Kündi­gungs­schutz­kla­ge ist ei­ne Fest­stel­lungs­kla­ge, mit der Ar­beit­neh­mer nach einer Kündi­gung vor dem Ar­beits­ge­richt auf die Fest­stel­lung kla­gen, dass ihr Ar­beits­verhält­nis durch die Kündi­gung nicht auf­gelöst ist. Ei­ne Kündi­gungs­schutz­kla­ge ist da­her im­mer auf ei­ne be­stimm­te, vom Ar­beit­ge­ber erklärte Kündi­gung be­zo­gen, de­ren Un­wirk­sam­keit ge­richt­lich fest­ge­stellt wer­den soll. Die Kündigung kann aus unterschiedliche Gründen unwirksam sein, da ein wirksamer Kündigungsgrund vorliegen muss. Dem Kündigungsschutzgesetz nach kann eine Kündigung sozial ungerechtfertigt und damit unwirksam sein. Die Klage muss innerhalb der ersten drei Wochen nach Zugang der Entlassung erhoben werden.
Gerne teile ich Ihnen in einem ersten Gespräch mit, ob das Kündigungsschutzgesetz bei Ihnen Anwendung findet. Auch unabhängig davon kann eine Klage erfolgsversprechend sein.

Kurzarbeit

Bei der Kurzarbeit arbeiten die Arbeitnehmer im Unternehmen über einen gewissen Zeitraum hinweg weniger oder sogar überhaupt nicht. Die Kurzarbeit soll Unternehmen bei einer vorübergehenden schlechten Auftragslage helfen zu überleben, indem Personalkosten reduziert werden. Arbeitnehmer müssen dabei Einkommensverluste in Kauf nehmen, da das Kurzarbeitergeld nicht das volle Einkommen ersetzt. Jedoch bleiben der Arbeitsplatz und eine gewisse Grundversorgung erhalten. Im Gegensatz zu Entlassungen muss das Unternehmen aber keine qualifizierten und eingearbeiteten Mitarbeiter aufgeben. Als Arbeitgeber müssen Sie sich an notwendige Vorgaben aus den Betriebsvorgaben oder Tarifverträgen halten.
Gerne berate ich Sie und unterstütze Sie bei der Umsetzung der Kurzarbeiterregelungen!
 

Lohnstreitigkeiten

Wird Ihr Lohn oder Gehalt nicht gezahlt oder stehen noch Sonderzahlungen aus, kommt eine Lohnklage in Betracht. Dabei sind oft sehr kurze Ausschlussfristen zu beachten, die ein schnelles Tätigwerden fordern. Auch bei nichtbezahlten Überstunden loht sich eine frühzeitige Klage, da diese verfallen können.
Gerne überprüfe ich Ihren Fall!
 

Mobbing

Mobbing ist gesetzlich nicht genau geregelt und umfasst verschiedenste Formen von Schikane. Darunter fallen zum Beispiel Beleidigungen, grundlose Abmahnungen oder eine nicht dem Vertrag entsprechende Arbeitszuweisung. Diese sind rechtswidrig und zu unterlassen. Sie haben die Möglichkeit, den Arbeitgeber sowie auch Arbeitskollegen auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen und zudem strafrechtlich zu belangen. 

Ob Mobbing vorliegt, muss im Einzelfall überprüft werden. Holen Sie sich dafür professionelle Unterstützung!

Teilzeit und befristete Arbeitsverträge

Möglich ist die Einstellung eines Arbeitnehmers per zweckbefristeten Arbeitsvertrag. Das Arbeitsverhältnis endet mit der Zweckerfüllung, also mit dem Eintritt eines vorher festgelegten Ergebnisses. Eine andere Möglichkeit stellt der befristete Arbeitsvertrag aus Sachgründen dar mit einer Befristung auf maximal zwei Jahre. Eine Befristung ohne Sachgrund ist nicht zulässig, wenn vorher schon ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestand

Die Teilzeitregelungen aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz werden oft von Eltern genutzt, um die Kinderbetreuung mit der Arbeit zu vereinen. Hier kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein, um die Vorgaben angemessen zu erfüllen und Fehler bei der Vertragsgestaltung zu verhindern.

Variable Vergütung u. Zielvereinbarung

Zielvereinbarungen sind ein häufig genutztes Mittel, um Mitarbeitern materielle Motivationsanreize zu geben, um ein bestimmtes Unternehmensziel zu erreichen. Diese werden oft mit Bonuszahlungen oder anderen betrieblichen Vorteilen verknüpft. Ein Arbeitnehmer kann unter Umständen trotz fehlender vertraglicher Vereinbarung über konkrete Zielvereinbarungen und Zeiträume auf die Auszahlung oder entsprechendem Schadensersatz bestehen.

Ziehen Sie in diesem Fall zunächst einen Anwalt zu Rate. Gerne gebe ich Ihnen eine umfassende Einschätzung.

Vergütungs- und Urlaubsfragen

Neben der Festlegung eines Grundgehalts im Arbeitsvertrag sind auch andere Vergütungsmodelle möglich, insbesondere eine leistungsorientierte Vergütung. Dabei wird bei überdurchschnittlicher Leistung eine zusätzliche Boni oder Provision ausgezahlt, um die Leistung zu belohnen und weiter zu motivieren.

Gerne helfe ich Ihnen das passende Vergütungssystem für Ihr Unternehmen zu finden.

Zudem hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Jahresurlaub in Höhe von mindestens 20 Werktagen bei einer Fünf-Tage-Arbeitswoche. Dafür muss die notwendige Arbeitszeit erbracht werden. Darüber hinaus steht dem Arbeitnehmer ein Urlaubsentgelt zu, also eine Entlohnung, die dieser während seiner regulären Arbeitszeit erhalten würde. Zusätzlich kann ein Urlaubsgeld bezahlt werden, der im Arbeitsvertrag aufgenommen wird. 

Bei Fragen bezüglich Unklarheiten bei Urlaubsregelungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Sonderkündigungsschutz

Bestimmte Personengruppen verfügen innerhalb eines Unternehmens über einen besonderen Kündigungsschutz. Dazu gehören Betriebs. und Personalratsmitglieder, schwangere Frauen, Mitarbeiter in Eltern- oder Pflegezeit sowie schwerbehinderte Mitarbeiter. Jede Gruppe verfügt dabei über eigene Regelungen. Trotz dieses Schutzes kann eine außerordentliche Kündigung im Einzelfall gerechtfertigt sein.

Gerne übernehme ich Ihr Mandat und stelle sicher, dass Ihre Kündigung oder der Schutz davor sich im rechtlich zulässigen Rahmen bewegt.

Weisungsrecht und Versetzung

Das Weisungsrecht oder auch Direktionsrecht ermöglicht Ihnen als Arbeitgeber, die Betriebsabläufe besser zu steuern und Mitarbeiter dort einzusetzen, wo sie am dringendsten benötigt werden. Ihre Mitarbeiter müssen diesen Folge leisten, ansonsten sind arbeitsrechtliche Konsequenzen möglich. 

Das Weisungsrecht ermöglicht eine Versetzung eines Arbeitnehmers in einen Arbeitsbereich, der eine gleichwertige Aufgabe beeinhaltet. 

Gerne überprüfe ich die Weisungen Ihres Arbeitgebers, ob die Ihnen zugeteilte Aufgabe mit den Bestimmungen Ihres Arbeitsvertrags vereinbar ist und schaffe rechtliche Klarheit.

FAQ Häufige Fragen

Generell ist eine mündliche Jobzusage bindend. Ein Arbeitsvertrag braucht laut deutschem Recht nämlich keine Schriftform. Jedoch sollte nach dem Nachweisgesetz ein Arbeitsvertrag schriftlich vorgelegt werden. Das Problem dabei ist: Im Bereich der mündlichen Jobzusagen gibt es viele rechtliche Grauzonen. Beispielsweise muss man sie beweisen können, was meist ein Problem darstellt, da sie ja nicht schriftlich festgehalten wurde. Eine Klage auf Schadensersatz ist aber durchaus sinnvoll, wenn Sie aufgrund der mündlichen Zusage ein anderes Jobangebot abgelehnt haben und so einen finanziellen Schaden haben.

Ihr Anspruch auf eine Abfindung hängt vom Einzelfall ab. Eine gesetzliche Pflicht zur Abfindung gibt es nur in seltenen Ausnahmefällen, die meisten gezahlten Abfindungen werden aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs gezahlt. Dazu muss der Arbeitnehmer gegen die Kündigung Klage erheben (sogenannte Kündigungsschutzklage). Bei guten Erfolgsaussichten ist der Arbeitgeber oftmals dazu bereit, freiwillig eine Abfindung zu zahlen. Es gilt: Je rechtswidriger die Kündigung, desto mehr Abfindung.

Ein Arbeitszeugnis sollte wohlwollend formuliert sein und darf den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Weiterkommen nicht behindern. Ist es formal fehlerhaft oder finden Sie die Beurteilung ungerechtfertigt, können Sie eine Zeugnisberichtigung einklagen. Folgendes können Sie berichtigen lassen: falsch wiedergegebene Tatsachen, unvollständig beschriebene oder bewertete oder Leistung und nicht beachtete formelle Vorschriften.

Arbeitgeber vereinbaren Aufhebungsverträge mit den Arbeitnehmern gerne, weil sie so ein Arbeitsverhältnis schnell beenden können, ohne gesetzliche, tarifliche oder einzelvertragliche Kündigungsfristen beachten zu müssen. Auch bei Vorlage eines an sich „fairen“ Aufhebungsvertrages sind Arbeitgeber oft verhandlungsbereit.

Sie haben eine Kündigung erhalten und halten diese für ungerechtfertigt? Dann sollten Sie sich wehren. Die Chancen, dass ein Gericht diese als nicht rechtens befindet, stehen gar nicht schlecht. Dafür müssen Sie jedoch schnell sein, damit keine Frist verpasst wird!

Reagieren Sie bei der Übergabe des Abmahnschreibens ruhig und sachlich. Denn: Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Und: Unterschreiben Sie nichts, außer, dass Sie die Abmahnung erhalten haben.

Oft bereiten Unternehmen mit Abmahnungen eine Kündigung vor. Deswegen ist es so wichtig, das abgemahnte Verhalten nicht zuzugeben, um sich für eine eventuelle Kündigungsschutzklage alles offen zu halten.

Ein Arbeitgeber ist verantwortlich, den Lohn / das Gehalt eines Arbeitnehmers pünktlich an einem bestimmten Tag im Monat zu überweisen. Hält er dies nicht ein, gerät er gegenüber dem Beschäftigten in Lohnverzug. Dann ist schnelles Handeln wichtig, um keine Fristen zu verpassen. Hat man den Arbeitgeber abgemahnt, sollte man weitere rechtliche Schritte einleiten.

Nicht jede Kündigung ist rechtens! Um sich gerichtlich zu wehren, muss man eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen einreichen und keine Zeit verlieren – ansonsten gilt die Kündigung als von Anfang an als wirksam. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen man sich juristisch beraten lassen sollte.

Das kommt darauf an! In der Regel ist die Höhe einer Abfindung meistens Verhandlungssache. Die gesetzliche Grundlage über die Höhe einer Abfindung ist im § 1a Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) definiert. Hier wird sie auf ein halbes monatliches Gehalt pro Beschäftigungsjahr des Arbeitnehmers festgelegt. Immer werden Abfindungen auch nach Art und Umfang der Betriebszugehörigkeit und nach Lebensalters des Arbeitnehmers berechnet – auch Zulagen oder Prämien werden oft hinzu gezogen. Maßgeblich ist dabei gemäß § 10 Abs.3 KSchG das Gehalt im letzten Monat des Arbeitsverhältnisses.

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